Oberlandesgericht Köln, 1996-04-19, 3 U 248/92

3 U 248/92Obergericht19.04.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 248/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-04-19

Aktenzeichen: 3 U 248/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0419.3U248.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten und die Anschlußberufung der Klägerin wird das am 8.10.1992 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (1 O 604/92) unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Beklagten abgeändert und insgesamt neu gefaßt.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.262,50DM nebst Zinsen in Höhe von 11% für die Zeit vom 18.1. bis 30.9.1992 sowie ab dem 1.10.1992 in Höhe von 11,25% zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 5% und der Beklagte zu 95%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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