Ss 105/96 - 56 -•Oberlandesgericht Köln, 1996-04-19, Ss 105/96 - 56 -
Oberlandesgericht Köln, 1996-04-19, Ss 105/96 - 56 -
Ss 105/96 - 56 -Obergericht19.04.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 105/96 - 56 - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-04-19
Aktenzeichen: Ss 105/96 - 56 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0419.SS105.96.56.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 2. kleinen Strafkammer des Landgerichts Aachen vom 1. Dezember 1995 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).
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