5 U 11/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-04-22, 5 U 11/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 11/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-04-22
Aktenzeichen: 5 U 11/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0422.5U11.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin und die Anschlußberufung der Beklagten gegen das am 12.10.1994 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 4 O 195/93- werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 62% und die Beklagten 38% als Gesamtschuldner zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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