4 U 12/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-04-23, 4 U 12/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 U 12/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-04-23
Aktenzeichen: 4 U 12/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0423.4U12.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 31. März 1995 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (87 O 73/94) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 345.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in derselben Höhe leistet. Die Sicherheit kann auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts geleistet werden.
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