16 WX 56/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-04-26, 16 WX 56/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-04-26, 16 WX 56/96
16 WX 56/96Obergericht26.04.1996
Regest
Überlassung von Gemeinschaftseigentum an einen Wohnungseigentümer zur Sondernutzung. WEG § 15 Durch Vereinbarung aller Wohnungseigentümer kann ein Teil des gemeinschaftlichen Eigentums einem Eigentümer zur ausschließlichen Nutzung überlassen werden. Eine solche Vereinbarung ist als schuldrechtlicher Vertrag formlos gültig und kann auch stillschweigend - etwa durch konkludentes Verhalten - getroffen werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 56/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-04-26
Aktenzeichen: 16 WX 56/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0426.16WX56.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 15
Leitsätze
Überlassung von Gemeinschaftseigentum an einen Wohnungseigentümer zur Sondernutzung.
WEG § 15 Durch Vereinbarung aller Wohnungseigentümer kann ein Teil des gemeinschaftlichen Eigentums einem Eigentümer zur ausschließlichen Nutzung überlassen werden. Eine solche Vereinbarung ist als schuldrechtlicher Vertrag formlos gültig und kann auch stillschweigend - etwa durch konkludentes Verhalten - getroffen werden.
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