22 U 204/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-04-26, 22 U 204/95
Oberlandesgericht Köln, 1996-04-26, 22 U 204/95
22 U 204/95Obergericht26.04.1996
Regest
22 U 204/95 - Urteil vom 26.03.1996 - rechtskräftig. Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern BGB § 765 Ist in einer Gewährleistungsbürgschaft zur Zahlung auf erstes Anfordern als Zahlungsvoraussetzung eine Erklärung vorgesehen, wonach ,der Auftragnehmer Gewährleistungspflichten nicht nachgekommen ist", so hat der Auftraggeber nicht darzutun, vergeblich zur Nachbesserung aufgefordert zu haben.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 204/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-04-26
Aktenzeichen: 22 U 204/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0426.22U204.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Normen: BGB § 765
Leitsätze
22 U 204/95 - Urteil vom 26.03.1996 - rechtskräftig.
Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern
BGB § 765 Ist in einer Gewährleistungsbürgschaft zur Zahlung auf erstes Anfordern als Zahlungsvoraussetzung eine Erklärung vorgesehen, wonach ,der Auftragnehmer Gewährleistungspflichten nicht nachgekommen ist", so hat der Auftraggeber nicht darzutun, vergeblich zur Nachbesserung aufgefordert zu haben.
Tenor
wird der Antrag der Beklagten auf Berichtigung des Tenors des Urteils des Senats vom 26.03.1996 - gl. Az. - gemäß § 319 ZPO zurückgewiesen.
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