Oberlandesgericht Köln, 1996-04-26, 22 U 204/95

22 U 204/95Obergericht26.04.1996

Regest

22 U 204/95 - Urteil vom 26.03.1996 - rechtskräftig. Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern BGB § 765 Ist in einer Gewährleistungsbürgschaft zur Zahlung auf erstes Anfordern als Zahlungsvoraussetzung eine Erklärung vorgesehen, wonach ,der Auftragnehmer Gewährleistungspflichten nicht nachgekommen ist", so hat der Auftraggeber nicht darzutun, vergeblich zur Nachbesserung aufgefordert zu haben.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 204/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-04-26

Aktenzeichen: 22 U 204/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0426.22U204.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Normen: BGB § 765

Leitsätze

22 U 204/95 - Urteil vom 26.03.1996 - rechtskräftig.

Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

BGB § 765 Ist in einer Gewährleistungsbürgschaft zur Zahlung auf erstes Anfordern als Zahlungsvoraussetzung eine Erklärung vorgesehen, wonach ,der Auftragnehmer Gewährleistungspflichten nicht nachgekommen ist", so hat der Auftraggeber nicht darzutun, vergeblich zur Nachbesserung aufgefordert zu haben.

Tenor

wird der Antrag der Beklagten auf Berichtigung des Tenors des Urteils des Senats vom 26.03.1996 - gl. Az. - gemäß § 319 ZPO zurückgewiesen.

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