16 WX 29/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-04-29, 16 WX 29/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-04-29, 16 WX 29/96
16 WX 29/96Obergericht29.04.1996
Regest
Verzögerung von Sanierungsmaßnahmen durch den Verwalter WEG § 27 Der Verwalter haftet, wenn er seiner Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen, verzögerlich nachkommt, den einzelnen Wohnungseigentümern für die ihnen dadurch im Hinblick auf ihr Sondereigentum entstehenden Schäden (z.B. Mietausfall).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 29/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-04-29
Aktenzeichen: 16 WX 29/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0429.16WX29.96.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 27
Leitsätze
Verzögerung von Sanierungsmaßnahmen durch den Verwalter
WEG § 27 Der Verwalter haftet, wenn er seiner Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen, verzögerlich nachkommt, den einzelnen Wohnungseigentümern für die ihnen dadurch im Hinblick auf ihr Sondereigentum entstehenden Schäden (z.B. Mietausfall).
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.