Oberlandesgericht Köln, 1996-04-29, 16 WX 30/96

16 WX 30/96Obergericht29.04.1996

Regest

Mietausfall in einer Dachgeschoßwohnung während der Dachreparatur WEG §§ 14, 16 Die Gemeinschaft hat dem Wohnungseigentümer, der während der Reparatur des Daches die ihn gehörende Dachgeschoßwohnung nicht vermieten kann, den Mietausfallschaden zu ersetzen. Der Mietausfallschaden ist allerdings um einen auf den betroffenen Wohnungseigentümer entfallenden Anteil zu kürzen, da es sich bei der Schadensersatzleistung um Kosten der Verwaltung i.S. des § 16 Abs. 2 WEG handelt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 30/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-04-29

Aktenzeichen: 16 WX 30/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0429.16WX30.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG §§ 14, 16

Leitsätze

Mietausfall in einer Dachgeschoßwohnung während der Dachreparatur

WEG §§ 14, 16 Die Gemeinschaft hat dem Wohnungseigentümer, der während der Reparatur des Daches die ihn gehörende Dachgeschoßwohnung nicht vermieten kann, den Mietausfallschaden zu ersetzen. Der Mietausfallschaden ist allerdings um einen auf den betroffenen Wohnungseigentümer entfallenden Anteil zu kürzen, da es sich bei der Schadensersatzleistung um Kosten der Verwaltung i.S. des § 16 Abs. 2 WEG handelt.

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