16 WX 30/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-04-29, 16 WX 30/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-04-29, 16 WX 30/96
16 WX 30/96Obergericht29.04.1996
Regest
Mietausfall in einer Dachgeschoßwohnung während der Dachreparatur WEG §§ 14, 16 Die Gemeinschaft hat dem Wohnungseigentümer, der während der Reparatur des Daches die ihn gehörende Dachgeschoßwohnung nicht vermieten kann, den Mietausfallschaden zu ersetzen. Der Mietausfallschaden ist allerdings um einen auf den betroffenen Wohnungseigentümer entfallenden Anteil zu kürzen, da es sich bei der Schadensersatzleistung um Kosten der Verwaltung i.S. des § 16 Abs. 2 WEG handelt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 30/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-04-29
Aktenzeichen: 16 WX 30/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0429.16WX30.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG §§ 14, 16
Leitsätze
Mietausfall in einer Dachgeschoßwohnung während der Dachreparatur
WEG §§ 14, 16 Die Gemeinschaft hat dem Wohnungseigentümer, der während der Reparatur des Daches die ihn gehörende Dachgeschoßwohnung nicht vermieten kann, den Mietausfallschaden zu ersetzen. Der Mietausfallschaden ist allerdings um einen auf den betroffenen Wohnungseigentümer entfallenden Anteil zu kürzen, da es sich bei der Schadensersatzleistung um Kosten der Verwaltung i.S. des § 16 Abs. 2 WEG handelt.
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