19 W 12/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-05-09, 19 W 12/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-05-09, 19 W 12/96
19 W 12/96Obergericht09.05.1996
Regest
Die Beweislast, zur Erhebung der Klage keine Veranlassung gegeben zu haben (§ 93 ZPO), trifft den Beklagten.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 12/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-05-09
Aktenzeichen: 19 W 12/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0509.19W12.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: ZPO § 93
Leitsätze
Die Beweislast, zur Erhebung der Klage keine Veranlassung gegeben zu haben (§ 93 ZPO), trifft den Beklagten.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin zu 1) wird der Kostenbeschluß des Landgerichts Köln vom 22. Februar 1996 - 21 0H 12/94 - dahingehend abgeändert, daß die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin zu 1) von der Antragstellerin zu tragen sind.
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