Oberlandesgericht Köln, 1996-05-22, 5 U 22/95

5 U 22/95Obergericht22.05.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 22/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-05-22

Aktenzeichen: 5 U 22/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0522.5U22.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. Januar 1995 verkündet Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 359/92 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 22.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank zu erbringen.

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