Oberlandesgericht Köln, 1996-05-23, 14 U 5/95

14 U 5/95Obergericht23.05.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 14 U 5/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-05-23

Aktenzeichen: 14 U 5/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0523.14U5.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 29. Juni 1995 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 421/94 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist für den Beklagten wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 11.000,00 DM, die auch durch selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden kann, abwenden, wenn nicht der Beklagte vor Vollstreckung in gleicher Höhe und Art Sicherheit leistet. Der Wert der Beschwer für die Klägerin übersteigt 60.000,00 DM.

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