14 UF 9/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-05-23, 14 UF 9/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 14 UF 9/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-05-23
Aktenzeichen: 14 UF 9/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0523.14UF9.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bergheim vom 4.12.1995 (61A F 164/95) nach Rücknahme der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.500 DM nebst 4 % Zinsen aus 3.600 DM seit dem 9.2.1995 und aus jeweils 300 DM seit dem 3.3.1995, 4.4. 1995, 4.5.1995 und 6.6.1995 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben die Klägerin 55 % und der Beklagte 45 % zu tragen; die nach der teilweisen Berufungsrücknahme in der Berufungsinstanz entstandenen Kosten trägt die Klägerin jedoch in vollem Umfang.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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