Ausl 233/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-05-28, Ausl 233/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-05-28, Ausl 233/96
Ausl 233/96Obergericht28.05.1996
Regest
Neben weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen stellt die Unterbreitung eines hinreichend konkretisierten Sachverhalts ein unbeschriebenes Voraussetzungsmerkmal für die Zulässigkeit jeder Rechtshilfe dar.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ausl 233/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-05-28
Aktenzeichen: Ausl 233/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0528.AUSL233.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: IRG § 59
Leitsätze
Neben weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen stellt die Unterbreitung eines hinreichend konkretisierten Sachverhalts ein unbeschriebenes Voraussetzungsmerkmal für die Zulässigkeit jeder Rechtshilfe dar.
Tenor
Die Voraussetzungen für die Leistung der mit Ersuchen des Untersuchungsrichters bei dem Landgericht Maastricht/Niederlande vom 22. Mai 1996 - RC-Nr. 96/125 - erbetenen Rechtshilfe liegen vor.
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