Oberlandesgericht Köln, 1996-05-28, Ausl 233/96

Ausl 233/96Obergericht28.05.1996

Regest

Neben weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen stellt die Unterbreitung eines hinreichend konkretisierten Sachverhalts ein unbeschriebenes Voraussetzungsmerkmal für die Zulässigkeit jeder Rechtshilfe dar.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ausl 233/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-05-28

Aktenzeichen: Ausl 233/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0528.AUSL233.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: IRG § 59

Leitsätze

Neben weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen stellt die Unterbreitung eines hinreichend konkretisierten Sachverhalts ein unbeschriebenes Voraussetzungsmerkmal für die Zulässigkeit jeder Rechtshilfe dar.

Tenor

Die Voraussetzungen für die Leistung der mit Ersuchen des Untersuchungsrichters bei dem Landgericht Maastricht/Niederlande vom 22. Mai 1996 - RC-Nr. 96/125 - erbetenen Rechtshilfe liegen vor.

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