Oberlandesgericht Köln, 1996-05-28, Ss 439/96

Ss 439/96Obergericht28.05.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 439/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-05-28

Aktenzeichen: Ss 439/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0528.SS439.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben, soweit es den Angeklagten A. betrifft.

Der Angeklagte A. wird freigesprochen.

Die den Angeklagten A. betreffenden Kosten des Verfahrens und die ihm entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

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