9 U 250/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-06-04, 9 U 250/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 250/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-06-04
Aktenzeichen: 9 U 250/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0604.9U250.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 13.06.1995 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 314/94 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
(Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen).
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