16 Wx 88/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-06-07, 16 Wx 88/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-06-07, 16 Wx 88/96
16 Wx 88/96Obergericht07.06.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 88/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-06-07
Aktenzeichen: 16 Wx 88/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0607.16WX88.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Antragsgegner werden unter Aufhebung der Beschlüsse des Landgerichts Köln vom 29. Februar 1996 - 29 T 175/95 - und des Amtsgerichts Kerpen vom 10. Juli 1995 - 15 II 50/93 - verurteilt, die Schwarzkiefer (pinus nigra), die auf der den Antragsgegnern zur Sondernutzung zugewiesenen Gartenfläche auf dem Grundstück L. 26 in F. - Gemarkung K, Flur ., Flurstück ... - steht, bis auf eine Höhe von höchstens 3 Metern ab dem Erdboden zu stutzen.
Die Gerichtskosten werden den Antragsgegnern als Gesamtschuldnern auferlegt.
Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten jeweils selbst.
Der Geschäftswert wird auf 15.000,-- DM festgesetzt.
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