Oberlandesgericht Köln, 1996-06-07, 25 WF 78/96

25 WF 78/96Obergericht07.06.1996

Regest

Geht es um die öffentliche Zustellung eines von Amts wegen zuzustellenden Schriftstücks, so sind die insoweit erforderlichen Ermittlungen von Amts wegen anzustellen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 25 WF 78/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-06-07

Aktenzeichen: 25 WF 78/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0607.25WF78.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Normen: ZPO §§ 208 ff., 203

Leitsätze

Geht es um die öffentliche Zustellung eines von Amts wegen zuzustellenden Schriftstücks, so sind die insoweit erforderlichen Ermittlungen von Amts wegen anzustellen.

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Wipperfürth vom 7. Mai 1996 - 9 F 4/95 - aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über den auf öffentliche Zustellung des Ehescheidungsantrages der Antragstellerin an den Antragsgegner gerichteten Antrag der Antragstellerin an das Amtsgericht - Familiengericht - Wipperfürth zurückverwiesen.

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