25 WF 78/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-06-07, 25 WF 78/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-06-07, 25 WF 78/96
25 WF 78/96Obergericht07.06.1996
Regest
Geht es um die öffentliche Zustellung eines von Amts wegen zuzustellenden Schriftstücks, so sind die insoweit erforderlichen Ermittlungen von Amts wegen anzustellen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 WF 78/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-06-07
Aktenzeichen: 25 WF 78/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0607.25WF78.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 208 ff., 203
Leitsätze
Geht es um die öffentliche Zustellung eines von Amts wegen zuzustellenden Schriftstücks, so sind die insoweit erforderlichen Ermittlungen von Amts wegen anzustellen.
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Wipperfürth vom 7. Mai 1996 - 9 F 4/95 - aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über den auf öffentliche Zustellung des Ehescheidungsantrages der Antragstellerin an den Antragsgegner gerichteten Antrag der Antragstellerin an das Amtsgericht - Familiengericht - Wipperfürth zurückverwiesen.
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