17 W 222/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-06-10, 17 W 222/95
Oberlandesgericht Köln, 1996-06-10, 17 W 222/95
17 W 222/95Obergericht10.06.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 222/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-06-10
Aktenzeichen: 17 W 222/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0610.17W222.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Unter Zurückweisung des Festsetzungsantrages des Beteiligten zu 1) vom 11. März 1994 wird die ihm aus der Staatskasse zu zahlende Prozeßkostenhilfevergütung auf 1.805,50 DM festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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