Oberlandesgericht Köln, 1996-06-11, 25 WF 65/96

25 WF 65/96Obergericht11.06.1996

Regest

Das auf richterliche Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gerichtete Gesuch ist sachlich gerechtfertigt, wenn das persönliche Erscheinen einer Partei frü den Fall angeordnet wird, daß sie ihre Klage entgegen der Erwartung des Gerichts nicht zurücknehmen werde, und die Voraussetzungen des § 141 ZPO ersichtlich nicht vorliegen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 25 WF 65/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-06-11

Aktenzeichen: 25 WF 65/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0611.25WF65.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Normen: ZPO § 42

Leitsätze

Das auf richterliche Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gerichtete Gesuch ist sachlich gerechtfertigt, wenn das persönliche Erscheinen einer Partei frü den Fall angeordnet wird, daß sie ihre Klage entgegen der Erwartung des Gerichts nicht zurücknehmen werde, und die Voraussetzungen des § 141 ZPO ersichtlich nicht vorliegen.

Tenor

Das gegen den Richter am Amtsgericht F. wegen Besorgnis seiner Befangenheit gerichtete Ablehnungsgesuch des Klägers gemäß Schriftsatz vom 3. Mai 1996 wird für begründet erklärt.

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