25 WF 65/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-06-11, 25 WF 65/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-06-11, 25 WF 65/96
25 WF 65/96Obergericht11.06.1996
Regest
Das auf richterliche Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gerichtete Gesuch ist sachlich gerechtfertigt, wenn das persönliche Erscheinen einer Partei frü den Fall angeordnet wird, daß sie ihre Klage entgegen der Erwartung des Gerichts nicht zurücknehmen werde, und die Voraussetzungen des § 141 ZPO ersichtlich nicht vorliegen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 WF 65/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-06-11
Aktenzeichen: 25 WF 65/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0611.25WF65.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Normen: ZPO § 42
Leitsätze
Das auf richterliche Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gerichtete Gesuch ist sachlich gerechtfertigt, wenn das persönliche Erscheinen einer Partei frü den Fall angeordnet wird, daß sie ihre Klage entgegen der Erwartung des Gerichts nicht zurücknehmen werde, und die Voraussetzungen des § 141 ZPO ersichtlich nicht vorliegen.
Tenor
Das gegen den Richter am Amtsgericht F. wegen Besorgnis seiner Befangenheit gerichtete Ablehnungsgesuch des Klägers gemäß Schriftsatz vom 3. Mai 1996 wird für begründet erklärt.
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