Oberlandesgericht Köln, 1996-06-13, 24 U 238/95

24 U 238/95Obergericht13.06.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 238/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-06-13

Aktenzeichen: 24 U 238/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0613.24U238.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Das am 29. November 1995 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 2 O 86/93 - wird teilweise abgeändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung - auch im Wege der Gestellung der unbedingten und unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Großbank, Volksbank, Raiffeisenbank oder öffentlichen Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland - in Höhe von 9.500,- DM abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Art und Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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