24 U 238/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-06-13, 24 U 238/95
Oberlandesgericht Köln, 1996-06-13, 24 U 238/95
24 U 238/95Obergericht13.06.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 238/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-06-13
Aktenzeichen: 24 U 238/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0613.24U238.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Das am 29. November 1995 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 2 O 86/93 - wird teilweise abgeändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung - auch im Wege der Gestellung der unbedingten und unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Großbank, Volksbank, Raiffeisenbank oder öffentlichen Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland - in Höhe von 9.500,- DM abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Art und Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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