19 U 14/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-06-14, 19 U 14/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-06-14, 19 U 14/96
19 U 14/96Obergericht14.06.1996
Regest
Erfüllung der Verpflichtung, lauffähige Software zu installieren BGB § 326 Sagt der Lieferant zu, daß Erfüllung nur dann eintreten soll, wenn die von ihm gelieferte Software auf dem Rechner des Bestellers lauffähig ist, so tritt Erfüllung nicht schon ein, wenn das Programm installiert ist und sich starten läßt, sondern erst dann, wenn es auch die Funktionen erfüllt, die es nach dem Willen der Parteien erfüllen soll.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 14/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-06-14
Aktenzeichen: 19 U 14/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0614.19U14.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: BGB § 326; ERFÜLLUNG DER VERPFLICHTUNG; LAUFFÄHIGE SORTWARE ZU INSTALLIEREN
Leitsätze
Erfüllung der Verpflichtung, lauffähige Software zu installieren
BGB § 326 Sagt der Lieferant zu, daß Erfüllung nur dann eintreten soll, wenn die von ihm gelieferte Software auf dem Rechner des Bestellers lauffähig ist, so tritt Erfüllung nicht schon ein, wenn das Programm installiert ist und sich starten läßt, sondern erst dann, wenn es auch die Funktionen erfüllt, die es nach dem Willen der Parteien erfüllen soll.
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