19 U 258/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-06-14, 19 U 258/95
Oberlandesgericht Köln, 1996-06-14, 19 U 258/95
19 U 258/95Obergericht14.06.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 258/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-06-14
Aktenzeichen: 19 U 258/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0614.19U258.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 9. November 1995 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 21 0 585/94 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 53.962,14 DM nebst 12,5 % Zinsen seit dem 29. April 1995 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz werden dem Beklagten zu 69 % und dem Kläger zu 31 % auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Beklagte zu 61 % und der Kläger zu 39 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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