Oberlandesgericht Köln, 1996-06-14, 19 U 258/95

19 U 258/95Obergericht14.06.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 258/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-06-14

Aktenzeichen: 19 U 258/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0614.19U258.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 9. November 1995 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 21 0 585/94 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 53.962,14 DM nebst 12,5 % Zinsen seit dem 29. April 1995 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz werden dem Beklagten zu 69 % und dem Kläger zu 31 % auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Beklagte zu 61 % und der Kläger zu 39 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.