Oberlandesgericht Köln, 1996-06-17, 16 U 7/96

16 U 7/96Obergericht17.06.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 7/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-06-17

Aktenzeichen: 16 U 7/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0617.16U7.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 05.12.1995 - 3 O 66/95 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 92.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Dem Beklagten wird nachgelassen, Sicherheit zu leisten durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer inländischen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse.

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