27 U 102/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-06-19, 27 U 102/95
Oberlandesgericht Köln, 1996-06-19, 27 U 102/95
27 U 102/95Obergericht19.06.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 U 102/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-06-19
Aktenzeichen: 27 U 102/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0619.27U102.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 27. Oktober 1995 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 43 O 28/94 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsrechtszugs zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 78.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Beklagten wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch die Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
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