Oberlandesgericht Köln, 1996-06-19, 5 U 251/95

5 U 251/95Obergericht19.06.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 251/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-06-19

Aktenzeichen: 5 U 251/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0619.5U251.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.11.1995 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts A- 12 O 230/94 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 130.000,- DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.