2 Ws 298/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-06-25, 2 Ws 298/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-06-25, 2 Ws 298/96
2 Ws 298/96Obergericht25.06.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 298/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-06-25
Aktenzeichen: 2 Ws 298/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0625.2WS298.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben, soweit darin dem Beschwerdeführer die durch die Aussetzung des Verfahrens am 17. Mai 1996 entstandenen Kosten auferlegt worden sind.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Beschwerdeführer hierin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.