16 WX 118/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-06-28, 16 WX 118/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-06-28, 16 WX 118/96
16 WX 118/96Obergericht28.06.1996
Regest
BGB §§ 1711 Abs. 3, 1634 Abs. 3 Auskunftsanspruch des nichtehelichen Vaters Der regelmäßige Auskunftsanspruch des nichtehelichen Vaters über die Entwicklung seines Kindes kann nur untersagt werden, wenn der Vater mit ihm dem Wohle des Kindes abträgliche Ziele verfolgt. Hierbei ist ein strenger Maßstab anzuzlegen. Daß die Kindesmutter jeglichen Kontakt mit dem Vater ablehnt, ist unerheblich, da sie die Auskünfte nicht persönlich erteilen muß, sondern auch einen Rechtsanwalt als Mittelsperson einschalten kann.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 118/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-06-28
Aktenzeichen: 16 WX 118/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0628.16WX118.96.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 1711 ABS. 3, 1634 ABS. 3
Leitsätze
BGB §§ 1711 Abs. 3, 1634 Abs. 3 Auskunftsanspruch des nichtehelichen Vaters
Der regelmäßige Auskunftsanspruch des nichtehelichen Vaters über die Entwicklung seines Kindes kann nur untersagt werden, wenn der Vater mit ihm dem Wohle des Kindes abträgliche Ziele verfolgt. Hierbei ist ein strenger Maßstab anzuzlegen. Daß die Kindesmutter jeglichen Kontakt mit dem Vater ablehnt, ist unerheblich, da sie die Auskünfte nicht persönlich erteilen muß, sondern auch einen Rechtsanwalt als Mittelsperson einschalten kann.
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