Oberlandesgericht Köln, 1996-06-28, 16 WX 16/94

16 WX 16/94Obergericht28.06.1996

Regest

ZPO § 91 Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren bei Richterablehnung Die Kosten des ,obsiegenden Gegners" im Beschwerdeverfahren bei Richter- oder Sachverständigenablehnung sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 16/94 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-06-28

Aktenzeichen: 16 WX 16/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0628.16WX16.94.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: ZPO § 91

Leitsätze

ZPO § 91 Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren bei Richterablehnung

Die Kosten des ,obsiegenden Gegners" im Beschwerdeverfahren bei Richter- oder Sachverständigenablehnung sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

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