Oberlandesgericht Köln, 1996-06-28, 16 WX 71/96

16 WX 71/96Obergericht28.06.1996

Regest

PStG § 21 S.1 Ziff.4, BGB § 1626 ,Bo-Viktoria" als Vorname für ein Mädchen ,Bo" ist im Geltungsbereich de PStG nicht eindeutig allein als männlicher Vorname geläufig. Der hohe Bekanntheitsgrad der amerikanischen Schauspielerin Bo Derek in der Bundesrepublik hat dazu geführt, daß dieser jedenfalls auch als weiblicher Vorname angesehen wird. Er darf daher jedenfalls dann, wenn ein eundeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird (hier: Victoria) als Name für ein Mädchen gewählt werden.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 71/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-06-28

Aktenzeichen: 16 WX 71/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0628.16WX71.96.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: PSTG § 21 S. 1 ZIFF. 4, BGB § 1626; BO-VIKTORIA

Leitsätze

PStG § 21 S.1 Ziff.4, BGB § 1626 ,Bo-Viktoria" als Vorname für ein Mädchen

,Bo" ist im Geltungsbereich de PStG nicht eindeutig allein als männlicher Vorname geläufig. Der hohe Bekanntheitsgrad der amerikanischen Schauspielerin Bo Derek in der Bundesrepublik hat dazu geführt, daß dieser jedenfalls auch als weiblicher Vorname angesehen wird. Er darf daher jedenfalls dann, wenn ein eundeutig weiblicher Vorname hinzugefügt wird (hier: Victoria) als Name für ein Mädchen gewählt werden.

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