26 U 77/94•Oberlandesgericht Köln, 1996-07-10, 26 U 77/94
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 26 U 77/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-07-10
Aktenzeichen: 26 U 77/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0710.26U77.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 24. November 1994 - 13 O 261/94 - wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Zwangsvollstreckung der Beklagten aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 6.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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