19 U 17/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-07-12, 19 U 17/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 17/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-07-12
Aktenzeichen: 19 U 17/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0712.19U17.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.12.1995 - 21 0 180/93 - werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 82,3 %, die Beklagten als Gesamtschuldner 17,7 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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