19 U 257/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-07-12, 19 U 257/95
Oberlandesgericht Köln, 1996-07-12, 19 U 257/95
19 U 257/95Obergericht12.07.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 257/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-07-12
Aktenzeichen: 19 U 257/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0712.19U257.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 15.11.1995 - 20 0 65/95 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht zuvor der Gegner in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaften einer deutschen Großbank, einer Genossenschaftsbank oder einer öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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