5 W 44/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-08-06, 5 W 44/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-08-06, 5 W 44/96
5 W 44/96Obergericht06.08.1996
Regest
Der Streitwert einer Klage um den Fortbestand eines Krankenversicherungsvertrages errechnet sich aus dem 3 1/2fachen Jahresbetrag der Versicherungsprämie. Ausstehender Ersatz von Krankheitskosten ist nur hinzuzusetzen, wenn er mit der Klage zusätzlich geltend gemacht wird.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 W 44/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-08-06
Aktenzeichen: 5 W 44/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0806.5W44.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: GKG §§ 3, 9, 12
Leitsätze
Der Streitwert einer Klage um den Fortbestand eines Krankenversicherungsvertrages errechnet sich aus dem 3 1/2fachen Jahresbetrag der Versicherungsprämie. Ausstehender Ersatz von Krankheitskosten ist nur hinzuzusetzen, wenn er mit der Klage zusätzlich geltend gemacht wird.
Tenor
Auf die Beschwerde des Prozeßbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluß der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 3.4.1996 - 23 O 328/95 - unter Zurückweisung der Beschwerde im übrigen teilweise abgeändert und der Streitwert auf
18.040,26 DM
festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.