Oberlandesgericht Köln, 1996-08-16, 16 Wx 193/96

16 Wx 193/96Obergericht16.08.1996

Regest

Ein Ehegatte, der während des Scheidungsverfahrens der Veräußerung eines im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehenden Grundstücks, das dessen wesentliches Vermögen darstellt, im Hinblick auf seinen streitigen Zugewinnausgleichsanspruch nicht zustimmt, handelt nicht ohne ausreichenden Grund i.S. von § 1365 Abs. 2 BGB.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 193/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-08-16

Aktenzeichen: 16 Wx 193/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0816.16WX193.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: BGB § 1365 Abs. 2

Leitsätze

Ein Ehegatte, der während des Scheidungsverfahrens der Veräußerung eines im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehenden Grundstücks, das dessen wesentliches Vermögen darstellt, im Hinblick auf seinen streitigen Zugewinnausgleichsanspruch nicht zustimmt, handelt nicht ohne ausreichenden Grund i.S. von § 1365 Abs. 2 BGB.

Tenor

Die weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 3. Juli 1996 - 3 T 122/96 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß zugleich der Antrag der Betroffenen zu 1) vom 5.01.1996 zurückgewiesen wird.

Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.