16 Wx 193/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-08-16, 16 Wx 193/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-08-16, 16 Wx 193/96
16 Wx 193/96Obergericht16.08.1996
Regest
Ein Ehegatte, der während des Scheidungsverfahrens der Veräußerung eines im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehenden Grundstücks, das dessen wesentliches Vermögen darstellt, im Hinblick auf seinen streitigen Zugewinnausgleichsanspruch nicht zustimmt, handelt nicht ohne ausreichenden Grund i.S. von § 1365 Abs. 2 BGB.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 193/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-08-16
Aktenzeichen: 16 Wx 193/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0816.16WX193.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB § 1365 Abs. 2
Leitsätze
Ein Ehegatte, der während des Scheidungsverfahrens der Veräußerung eines im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehenden Grundstücks, das dessen wesentliches Vermögen darstellt, im Hinblick auf seinen streitigen Zugewinnausgleichsanspruch nicht zustimmt, handelt nicht ohne ausreichenden Grund i.S. von § 1365 Abs. 2 BGB.
Tenor
Die weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 3. Juli 1996 - 3 T 122/96 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß zugleich der Antrag der Betroffenen zu 1) vom 5.01.1996 zurückgewiesen wird.
Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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