5 U 218/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-08-21, 5 U 218/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 218/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-08-21
Aktenzeichen: 5 U 218/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0821.5U218.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. Oktober 1995 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 124/93 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 17.000,- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Raiffeisen- oder Volksbank zu erbringen.
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