5 U 8/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-08-21, 5 U 8/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 8/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-08-21
Aktenzeichen: 5 U 8/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0821.5U8.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 22. November 1995 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 0 170/89 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klä-ger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 21.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Den Parteien bleibt nachgelassen, die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse, Raiffeisen- oder Genossenschaftsbank zu erbringen.
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