16 WX 175/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-08-22, 16 WX 175/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-08-22, 16 WX 175/96
16 WX 175/96Obergericht22.08.1996
Regest
FGG § 19 Ein an sich unbefristet mögliches Rechtsmittel kann dann infolge Verwirkung unzulässig werden, wenn das Rechtsmittel erst nach einer unangemessen langen Zeit eingelegt wird und der Gegner infolge des zwischenzeitlichen Verhaltens des Rechtsmittelführers (z.B. vorbehaltlose Abrechnung aufgrund der später angefochtenen Entscheidung) annehmen konnte, die Angelegenheit sei endgültig abgeschlossen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 175/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-08-22
Aktenzeichen: 16 WX 175/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0822.16WX175.96.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: FGG § 19
Leitsätze
FGG § 19 Ein an sich unbefristet mögliches Rechtsmittel kann dann infolge Verwirkung unzulässig werden, wenn das Rechtsmittel erst nach einer unangemessen langen Zeit eingelegt wird und der Gegner infolge des zwischenzeitlichen Verhaltens des Rechtsmittelführers (z.B. vorbehaltlose Abrechnung aufgrund der später angefochtenen Entscheidung) annehmen konnte, die Angelegenheit sei endgültig abgeschlossen.
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