Oberlandesgericht Köln, 1996-08-27, 16 WX 205/96

16 WX 205/96Obergericht27.08.1996

Regest

WEG § 22 Abs. 1 S. 1 Die Errichtung eines Wintergartens durch Verglasung einer Terrasse stellt grundsätzlich eine bauliche Veränderung dar, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht und nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer zulässig ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 205/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-08-27

Aktenzeichen: 16 WX 205/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0827.16WX205.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 22 ABS. 1 S. 1

Leitsätze

WEG § 22 Abs. 1 S. 1 Die Errichtung eines Wintergartens durch Verglasung einer Terrasse stellt grundsätzlich eine bauliche Veränderung dar, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht und nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer zulässig ist.

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