Oberlandesgericht Köln, 1996-09-02, 11 W 56/96

11 W 56/96Obergericht02.09.1996

Regest

Der Streitwert des auf Sicherung eines Rechts gerichteten Eilverfahrens liegt regelmäßig auch dann unter dem Wert des der Hauptsache entsprechenden Befriedigungsinteresses, wenn die einstweilige Verfügung auf die Gefahr der Rechtsvereitelung gestützt wird.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 W 56/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-09-02

Aktenzeichen: 11 W 56/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0902.11W56.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: ZPO § 3, GKG § 20 Abs. 1

Leitsätze

Der Streitwert des auf Sicherung eines Rechts gerichteten Eilverfahrens liegt regelmäßig auch dann unter dem Wert des der Hauptsache entsprechenden Befriedigungsinteresses, wenn die einstweilige Verfügung auf die Gefahr der Rechtsvereitelung gestützt wird.

Tenor

Die Beschwerde der Prozeßbevollmächtigten der Klägerin vom 31. Juli 1996 gegen den Streitwertbeschluß des Landgerichts Aachen vom 12. Juli 1996 - 9 0 555/95 - wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.

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