11 W 56/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-09-02, 11 W 56/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-09-02, 11 W 56/96
11 W 56/96Obergericht02.09.1996
Regest
Der Streitwert des auf Sicherung eines Rechts gerichteten Eilverfahrens liegt regelmäßig auch dann unter dem Wert des der Hauptsache entsprechenden Befriedigungsinteresses, wenn die einstweilige Verfügung auf die Gefahr der Rechtsvereitelung gestützt wird.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 W 56/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-09-02
Aktenzeichen: 11 W 56/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0902.11W56.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: ZPO § 3, GKG § 20 Abs. 1
Leitsätze
Der Streitwert des auf Sicherung eines Rechts gerichteten Eilverfahrens liegt regelmäßig auch dann unter dem Wert des der Hauptsache entsprechenden Befriedigungsinteresses, wenn die einstweilige Verfügung auf die Gefahr der Rechtsvereitelung gestützt wird.
Tenor
Die Beschwerde der Prozeßbevollmächtigten der Klägerin vom 31. Juli 1996 gegen den Streitwertbeschluß des Landgerichts Aachen vom 12. Juli 1996 - 9 0 555/95 - wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
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