Oberlandesgericht Köln, 1996-09-03, 2 Ws 435/96

2 Ws 435/96Obergericht03.09.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 435/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-09-03

Aktenzeichen: 2 Ws 435/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0903.2WS435.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die Kostenentscheidung zu II. des angefochtenen Beschlusses wird wie folgt abgeändert:

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten hat die Staatskasse zu tragen.

Die Kosten dieses Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten hierin entstandenen notwendigen Auslagen fallen gleichfalls der Staatskasse zur Last.

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