Oberlandesgericht Köln, 1996-09-10, 2 Ws 457/96

2 Ws 457/96Obergericht10.09.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 457/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-09-10

Aktenzeichen: 2 Ws 457/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0910.2WS457.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß sowie der Haftbefehl des Amtsgerichts Geilenkirchen (3 Gs 126/96) vom 24. April 1996 werden aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Angeklagten hierin entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.

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