20 W 27/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-09-30, 20 W 27/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-09-30, 20 W 27/96
20 W 27/96Obergericht30.09.1996
Regest
1. Für die Ermittlung des Anspruchs des Pflichtteilberechtigten ist vom Zeitpunkt des Erbfalls auszugehen. 2. Diese Rechtslage ist durch die Wiedervereinigung und die damit etwa verbundene Wertsteigerung eines in der DDR gelegenen, zum Nachlaß gehörenden Grundstücks (OLG München DtZ 93, 153 f) unberührt geblieben. 3. Dem kann auch durch eine entsprechende Anwendung des § 2313 Abs.2 BGB zugunsten der Klägerin nicht abgeholfen werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 W 27/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-09-30
Aktenzeichen: 20 W 27/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0930.20W27.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 2311, 2314, 2313 Abs. 2
Leitsätze
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Für die Ermittlung des Anspruchs des Pflichtteilberechtigten ist vom Zeitpunkt des Erbfalls auszugehen.
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Diese Rechtslage ist durch die Wiedervereinigung und die damit etwa verbundene Wertsteigerung eines in der DDR gelegenen, zum Nachlaß gehörenden Grundstücks (OLG München DtZ 93, 153 f) unberührt geblieben.
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Dem kann auch durch eine entsprechende Anwendung des § 2313 Abs.2 BGB zugunsten der Klägerin nicht abgeholfen werden.
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 12. Juni 1996 - 16 O 582/92 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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