18 U 187/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-10-10, 18 U 187/95
Oberlandesgericht Köln, 1996-10-10, 18 U 187/95
18 U 187/95Obergericht10.10.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 187/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-10-10
Aktenzeichen: 18 U 187/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1010.18U187.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 13. Juni 1995 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 82 O 73/94 - wird zurückgewiesen.
Das vorbezeichnete Urteil wird gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, daß der Tenor in der 5. Zeile im Zinsaus-spruch statt "von weiteren 294.306,00 DM ab 30.09.1994" lautet "von weiteren 492.306,00 DM ab 30.09.1994".
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 3.050.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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