19 W 48/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-10-13, 19 W 48/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-10-13, 19 W 48/96
19 W 48/96Obergericht13.10.1996
Regest
Vom Antragsgegner im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens gestellte Gegenbeweisanträge, die das Beweisthema erweitern oder ein anderes Beweisthema zum Gegenstand haben, sind in demselben Verfahren unzulässig. Decken sich die vom Beweisgegner aufgeworfenen Fragen im wesentlichen mit den Beweisthemen des Antragstellers, folgt die Unzulässigkeit der Beweiserhebung hierüber bereits aus der Vorschrift des § 485 Abs. 3 ZPO.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 48/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-10-13
Aktenzeichen: 19 W 48/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1013.19W48.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: ZPO § 485
Leitsätze
Vom Antragsgegner im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens gestellte Gegenbeweisanträge, die das Beweisthema erweitern oder ein anderes Beweisthema zum Gegenstand haben, sind in demselben Verfahren unzulässig. Decken sich die vom Beweisgegner aufgeworfenen Fragen im wesentlichen mit den Beweisthemen des Antragstellers, folgt die Unzulässigkeit der Beweiserhebung hierüber bereits aus der Vorschrift des § 485 Abs. 3 ZPO.
Tenor
In pp. wird die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 26. August 1996 - 20 OH 9/96 - auf seine Kosten zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.