Oberlandesgericht Köln, 1996-10-21, 17 W 326/96

17 W 326/96Obergericht21.10.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 326/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-10-21

Aktenzeichen: 17 W 326/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1021.17W326.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens - einschließlich der Gerichtsgebühr des Beschwerdeverfahrens - haben die Antragstellerin zu 3/10 und die Antragsgegner zu je 7/20 zu tragen.

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