Oberlandesgericht Köln, 1996-10-23, 5 U 38/96

5 U 38/96Obergericht23.10.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 38/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-10-23

Aktenzeichen: 5 U 38/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1023.5U38.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche als Folge der fehlgeschlagenen Operation von 22. Januar 199O ab dem 1. Juni 1996 entstehenden materiellen Schäden zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen oder übergegangen sind.

Im übrigen wird die Berufung gegen das am 17. Januar 1996 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 16/94 - zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszugs trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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