Oberlandesgericht Köln, 1996-10-31, 18 U 231/93

18 U 231/93Obergericht31.10.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 231/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-10-31

Aktenzeichen: 18 U 231/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1031.18U231.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 22. September 1993 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 20 O 791/92 - wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und des Revisionsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 245.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Beiden Parteien wird gestattet, Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen deutschen Bank oder Sparkasse zu leisten.

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