Oberlandesgericht Köln, 1996-11-13, 11 U 89/96

11 U 89/96Obergericht13.11.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 89/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-11-13

Aktenzeichen: 11 U 89/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1113.11U89.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 22. Februar 1996 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 671/95 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 185.000,00 DM abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.

Die Sicherheiten können durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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