27 U 64/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-11-13, 27 U 64/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-11-13, 27 U 64/96
27 U 64/96Obergericht13.11.1996
Regest
Zur Bewertung einer Versorgungsverpflichtung und der Vereinbarung über die Abgeltung bereits erbrachter Betreuungsleistungen als Gegenleistung für eine Grundstücksübertragung im Rahmen der Frage, ob eine Schenkung i.S.d. § 2325 BGB vorliegt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 U 64/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-11-13
Aktenzeichen: 27 U 64/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1113.27U64.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: BGB § 2325
Leitsätze
Zur Bewertung einer Versorgungsverpflichtung und der Vereinbarung über die Abgeltung bereits erbrachter Betreuungsleistungen als Gegenleistung für eine Grundstücksübertragung im Rahmen der Frage, ob eine Schenkung i.S.d. § 2325 BGB vorliegt.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 26. März 1996 verkündete Teilurteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 27 O 482/93 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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