Oberlandesgericht Köln, 1996-11-19, Ss 343/96 (Z) - 218 Z -

Ss 343/96 (Z) - 218 Z -Obergericht19.11.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 343/96 (Z) - 218 Z - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-11-19

Aktenzeichen: Ss 343/96 (Z) - 218 Z -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1119.SS343.96Z218Z.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

I.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

II.

Die Sache wird gemäß § 121 Abs. 2 GVG i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG dem Bundesgerichtshof vorgelegt zur Entscheidung über folgende Rechtsfrage: Muß der Tatrichter, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, neben dem angewandten Meßverfahren und dem Toleranzwert noch weitere Umstände (z.B. Vorhandensein von Fahrzeugen neben dem gemessenen, Größe der anvisierten Fläche) feststellen, wenn die Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasergerät LTI 20/20 vorgenommen worden ist, oder reicht auch beim Einsatz des Laser- Meßverfahrens unabhängig von dem jeweils verwendeten Gerät für eine materiell-rechtlich vollständige Beweiswürdigung grundsätzlich die Angabe des Meßverfahrens und des Toleranzwerts aus?

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